Ja. Sie können bis zu 50% der Fläche Ihrer Wohnung für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Sollte die Fläche grösser sein, müssen Sie unsere Genehmigung unter Angabe der Gründe für Ihren Antrag einholen.
Ja. Sie können bis zu 50% der Fläche Ihrer Wohnung für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Sollte die Fläche grösser sein, müssen Sie unsere Genehmigung unter Angabe der Gründe für Ihren Antrag einholen.