Kann ich einen Teil meiner Wohnung für meine berufliche Tätigkeit nutzen?

Ja. Sie können bis zu 50% der Fläche Ihrer Wohnung für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Sollte die Fläche grösser sein, müssen Sie unsere Genehmigung unter Angabe der Gründe für Ihren Antrag einholen.