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Was ist mit "kinderreiche Familie" gemeint?

Es handelt sich um eine Familie mit mindestens 3 Kindern oder Angehörigen.

Was ist ein Angehöriger?

  • Ein Kind, für das Sie (oder Ihr (Ex-)Ehepartner) Kindergeld oder Waisengeld bezieht und das regelmäßig bei Ihnen domiziliert ist oder wohnt (z.B. in wechselnder Verwahrung);
  • Ein Kind, von dem Sie am Tag der Antragstellung seit mindestens 90 Tagen schwanger sind;
  • Der Elternteil bis zum dritten Grad, mindestens 60 Jahre alt, der Ihre Unterkunft teilt.

Ein Kind, das als zu mindestens 66% behindert anerkannt wird, sowie ein Kind, das Waisengeld zum höheren Satz erhält, zählt als 2. Darüber hinaus gilt der Antragsteller oder ein mit ihm bis zum dritten Grad zusammenlebender Verwandter als unterhaltsberechtigt, wenn er oder sie als zu mindestens 66% behindert anerkannt ist.