Wir betrachten verschiedene Aspekte:
- Begünstigte: ein großer Familienhaushalt oder ähnliches.
- Das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers darf 53.900 EUR zuzüglich 5.000 EUR pro Familienangehörige nicht übersteigen, es sei denn, der Antragsteller hat bereits ein Hypothekendarlehen beim FLW.
- Die Immobilie, für die das Darlehen gewährt wird, muss sich in der Wallonischen Region befinden.
- Die Wohnung muss die von der Wallonischen Region festgelegten Gesundheitskriterien erfüllen.
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Kapazitäten verfügen.
Spätestens am Tag der notariellen Urkunde über den Erwerb der finanzierten Immobilie dürfen Sie kein anderes Wohneigentum oder Nießbrauch vollständig besitzen.