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Ich habe zwei Kinder, kann ich Zugang zu Ihren Krediten haben?

Ja, wenn Sie:

  • Ein Kind haben, für das Sie oder Ihr (ehemaliger) Partner Waisengeld erhalten,
  • Ein Kind haben, das zu mindestens 66% behindert ist
  • Sie seit mindestens 90 Tagen schwanger sind;
  • Ein Elternteil bis zum Grad, mindestens 60 Jahre alt, der Ihre Wohnung mit Ihnen teilt;
  • Der Kreditnehmer, die Person, mit der er oder sie zusammenlebt, oder ein Verwandter bis zum 3. Grad der zu mindestens 66% behindert ist.

und Sie die Voraussetzung der "kinderreichen Familie" erfüllen.

Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, sich mit der SWCS in Verbindung zu setzen.