Ja, wenn Sie:
- Ein Kind haben, für das Sie oder Ihr (ehemaliger) Partner Waisengeld erhalten,
- Ein Kind haben, das zu mindestens 66% behindert ist
- Sie seit mindestens 90 Tagen schwanger sind;
- Ein Elternteil bis zum Grad, mindestens 60 Jahre alt, der Ihre Wohnung mit Ihnen teilt;
- Der Kreditnehmer, die Person, mit der er oder sie zusammenlebt, oder ein Verwandter bis zum 3. Grad der zu mindestens 66% behindert ist.
und Sie die Voraussetzung der "kinderreichen Familie" erfüllen.
Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen, sich mit der SWCS in Verbindung zu setzen.