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Was sind die Bedingungen für die Gewährung eines Renovierungskredits?

Es gibt zwei Formeln für Renovierungsdarlehen, entweder Accespack oder RENOPACK und RENOPRET (Darlehen zu 0% mit oder ohne Prämie).

Anspruchsvoraussetzungen für einen Antrag.

  • Das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers darf 97.700 EUR nicht überschreiten.
  • der Antragsteller ist Inhaber eines dinglichen Rechts an der Wohnung, Gegenstand des Kredits, mit Ausnahme der Finanzierung eines Pelletofens durch einen Mieter.
  • um im Rahmen eines Renopack-Antrags berücksichtigt zu werden, müssen die Arbeiten alle Bedingungen und Kriterien technischer Art erfüllen, die durch den Erlass des Premierministers und den Ministerialerlass zu dessen Durchführung festgelegt sind.
  • die finanzierten Arbeiten werden von einem Unternehmer ausgeführt, der bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert ist, oder, falls dies nicht der Fall ist, mit einer Genehmigung zur Nicht-Identifikation für die Mehrwertsteuer, mit der Einreichung einer einmaligen Erklärung für ausländische Steuerpflichtige beim Central VAT Office.

Bedingungen in Bezug auf das Gebäude, die Wohnung und ihre Nutzung.

Mit Ausnahme der Arbeiten zur Anpassung der Wohnung ist das Gebäude ab dem Datum der Eröffnung der Kreditakte mehr als fünfzehn Jahre alt.

Der Wohnraum nach der Intervention des Fonds im Rahmen der Finanzierung entspricht den Mindestkriterien der Sicherheit, Wasserdichtheit und Gesundheit sowie den städtebaulichen Vorschriften und den geltenden Normen bezüglich der Konformität der Elektro-, Gas- und Heizungsanlagen.

Der Immobilienkomplex, für den der Antragsteller einen Renopack- und einen Renoprêt beantragt, muss mindestens 50% der Einheiten für die Bewohnung aufweisen.

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